Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Beschädigungen, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und berechnet den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstatten zu lassen
Sollte eine Reparatur Wirtschaftlich nicht mehr möglich sein, wird der Kfz Gutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert) ermitteln. Ein Schadengutachten geht weit über den Umfang eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt hinaus. Ein Gutachten deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind wie zum Beispiel Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert.